Schulordnung – Haus- und Pausenordnung des Hannah-Arendt-Gymnasiums Potsdam
zuletzt geändert per Beschluss der Schulkonferenz im Juni 2022
I. Präambel
Die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern des Hannah-Arendt-Gymnasiums Potsdam wirken bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens mit und übernehmen gemeinsam Verantwortung. Dies erfordert die Einhaltung einer gemeinsamen Ordnung, die Rechte und Pflichten der Beteiligten festlegt.
Die Schulordnung des Hannah-Arendt-Gymnasiums Potsdam regelt über den gesetzlichen
Rahmen hinaus das Miteinander in der Schule, damit unsere Schule ein Ort ist, an dem sich alle wohlfühlen und das Lernen und Lehren sinnstiftend, zielorientiert und angstfrei ermöglicht werden kann.
Als gemeinsames Gremium aller am Schulleben beteiligten Gruppen beschließt die Schulkonferenz daher die folgende Schulordnung:
II. Allgemeine Grundsätze
Kooperation
Wir wollen gemeinsam Schule gestalten. Eine gute Schule setzt daher auf das Vertrauen und die Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer, der Erziehungsberechtigten und des sonstigen (pädagogischen) Personals.
Freiheit und Verantwortung
Die eigene Freiheit des Tuns endet dort, wo die Freiheit und Unversehrtheit des anderen beginnt. Es liegt in der Verantwortung aller, die Freiheiten des Einzelnen zu akzeptieren und zu wahren.
Soziales Handeln
Alle sind um Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Fairness bemüht. Jeder soll dem Gegenüber so entgegentreten, wie er selbst auch behandelt werden möchte. Insbesondere Konflikte und Streitigkeiten sollen auf gewaltfreiem und konstruktivem Weg Klärung erfahren.
Der schulische Alltag birgt für jeden unterschiedliche Herausforderungen. Die Schulgemeinschaft leistet Hilfe dort, wo andere Hilfe benötigen, um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern.
Toleranz und Respekt
Die an Schule Beteiligten haben eine Vielzahl an Interessen, Wünschen, Hoffnungen und Vorstellungen. Jeder soll daher darauf achten, anderen offen und respektvoll gegenüberzutreten. Selbstvertrauen, Selbstbeherrschung und Zivilcourage sind wichtige Eckpfeiler bei der Gestaltung des schulischen Alltags.
Lernen
Lernen ist ein aktiver und individueller Prozess. Er findet in Interaktion mit der Sache sowie im Dialog mit anderen statt. Jeder ist für den eigenen Lernerfolg selbst verantwortlich. Dazu gehört es auch, selbständig Hilfe zu suchen. Gleichzeitig erfordert es auch, anderen Personen Unterstützung zukommen zu lassen.
Die Lehrer/innen am Hannah-Arendt-Gymnasium Potsdam verstehen sich als Unterstützerinnen in allen Fragen des Lernens und Verstehens.
Engagement und Anerkennung
Die Gestaltung einer guten Schule ist mit vielen Aufgaben verbunden. Diese erfolgreich zu bewerkstelligen, bedarf das Engagement aller. Das alltägliche Handeln soll dem eigenen Wohlbefinden an der Schule dienlich sein und gleichzeitig ein Beitrag für die Schulgemeinschaft darstellen.
Lob und Anerkennung sind Motivatoren bei der Aufgabenbearbeitung. Leistung soll an der Schule in angemessener Weise Würdigung erfahren.
III. Organisatorische Regeln
(1) Die Schule (Eingangsbereich, Mensa, Pausenhof, Ganztagsraum) wird um 8:05 Uhr geöffnet. Die Unterrichtsräume sind spätestens ab 8:10 Uhr zugänglich.
(2) Am Hannah-Arendt-Gymnasium Potsdam wird der Unterricht i.d.R. im 90-Minuten-Block erteilt. Der Stundenplan besteht aus A- und B-Wochen.
Stunde | Block | Zeit |
1 | 1 | 8:15-9:00 |
2 | 9:00-9:45 | |
Pause | 9:45-10:05 | |
3 | 2 | 10:05-10:50 |
4 | 10:55-11:40 | |
Pause (Mittagsband) | 11:40-12:25 | |
5 | 3 | 12:25-13:10 |
6 | 13:10-13:55 | |
Pause | 13:55-14:05 | |
7 | 4 | 14:05-14:50 |
8 | 14:50-15:35 |
(3) Zur Absicherung des Kursangebotes in der gymnasialen Oberstufe kann der Unterricht um einen 5. Block verlängert werden.
(4) Der Sonnabend ist unterrichtsfrei. Er kann als Nachschreibtermin für Klausuren und Klassenarbeiten genutzt werden.
2. Das Schulgebäude und -gelände
(1) Alle achten darauf, dass der Schulhof und das Gebäude nicht verschmutzt werden sowie Schuleigentum beschädigt oder zerstört wird.
(2) Für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen haften die gesetzlichen Vertreter.
(3) Jeder hat die Aufgabe Verschmutzungen zu vermeiden und ggf. unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer der Verursacher ist. Steht der Verursacher fest, obliegt ihm die Beseitigung der Verschmutzung. Insbesondere ist im Toilettenbereich auf Sauberkeit zu achten.
(4) Das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
(5) Bekleidung mit gewalt- oder/und drogenverherrlichenden sowie diskriminierenden Motiven oder Sprüchen ist verboten.
(6) Offenes Feuer sowie Feuerwerkskörper sind auf dem Schulgelände nicht gestattet.
(7) Das Werfen mit Schneebällen ist auf dem gesamten Schulgelände zu unterlassen.
(8) Das Radfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Die Räder werden in den vorhandenen Fahrradständern abgestellt und entsprechend gegen Diebstahl gesichert. Die Schule haftet nicht für etwaige Verluste oder Beschädigungen der Fahrräder.
(9) Das Verhalten in der Sporthalle wird durch die entsprechende Hallenordnung geregelt.
(10) Gäste oder schulfremde Personen werden gebeten sich nach Betreten des Schulgeländes im Sekretariat zu melden.
3. Verantwortung für die Räume
(1) Die Klassen- und Fachräume sind Arbeits- und Lernräume. Ihre sinnvolle Ausgestaltung fördert den Lehr-Lern-Prozess. Die Koordinierung der Ausgestaltung liegt bei der Klassenlehrkraft bzw. der verantwortlichen Fachlehrkraft.
(2) Damit in den Fachräumen keine unaufklärbaren Beschädigungen oder Unfälle entstehen, dürfen die Fachräume nur in Anwesenheit der Lehrerin oder des Lehrers betreten werden.
(3) Für die reibungslose Nutzung der Räume und ihrer Medien und Lehrmaterialien im Unterricht werden spezielle Aufgaben an die Schülerinnen und Schülern verabredet. Diese Aufgaben müssen sowohl in den Klassen als auch in den Fachräumen sorgfältig und unaufgefordert erfüllt werden. Es ist die Aufgabe der Klassenlehrkraft, den Turnus und die Frequenz der Aufgabenbewältigung sowie verantwortliche Schüler/innen für diese Aufgaben festzulegen.
Zu diesen Aufgaben gehört unter anderem:
(4) Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster geschlossen und alle Stühle in den Klassenräumen auf den Tischen platziert.
4. Verhalten in den Unterrichtsstunden
(1) Die Unterrichtsstunde beginnt und endet grundsätzlich pünktlich. Das Abweichen von der Regel bedarf einer pädagogischen Begründung durch die entsprechende Lehrkraft.
(2) Die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv und kooperativ am Unterricht, so dass alle voneinander lernen können und niemand in seinen Lern- oder Lehrbemühungen beeinträchtigt wird.
(3) Ist die Lehrerin oder der Lehrer zehn Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht erschienen, so fragt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Sekretariat nach.
(4) Während der Unterrichtsstunde darf der Unterrichtsraum nur mit Zustimmung der Lehrerin oder des Lehrers verlassen werden.
(5) Bei Klassenarbeiten oder Klausuren kann jeweils einer Schülerin oder einem Schüler das kurzzeitige Verlassen des Arbeitsraums gestattet werden, jedoch nicht während der Pausenzeiten.
(6) Alle Lehrmittel werden erst auf Anweisung der Lehrerin oder des Lehrers aufgebaut oder in Betrieb genommen. Dies gilt auch für Geräte, die Schülerinnen und Schüler für den Unterricht mitbringen.
(7) Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Schulbücher, Schreibzeug, Hefte, Klassenarbeitshefte etc.) werden von den Schülerinnen und Schülern mitgebracht und sind zu Beginn der Stunde unaufgefordert bereitzulegen.
(8) Die von der Schule ausgeliehenen Lernmaterialien werden pfleglich behandelt und vollständig und unbeschädigt wieder zurückgegeben. Für Verlust oder Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler.
5. Regelungen der Pausenzeiten
(1) Die Pausen dienen der Erholung und Entspannung. Alle Pausen werden von den Schülerinnen und Schülern auf dem Schulhof verbracht. Bei Regen besteht die Möglichkeit, dass durch die Schulleitung die Pause durch ein spezielles Klingelzeichen in die Räumlichkeiten der Schule verlegt wird. Die aufsichtführenden Lehrkräfte führen ihre Aufsicht in den entsprechenden Räumlichkeiten fort.
(2) Der Aufenthalt in der Mensa ist während Pausen und in Freistunden gestattet. Im Mittagsband ist die zeitliche Staffelung der Jahrgänge einzuhalten. Speisende haben Vorrang.
(3) Während der großen Pausen werden die Fachräume und leerstehende Klassenräume abgeschlossen.
(4) Lehrkräfte haben ein Recht auf Pause. Von Anfragen in der Zeit von 11:25-12:15 Uhr ist abzusehen.
6. Verlassen des Schulgeländes
(1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-9 (Sek. I) dürfen das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 dürfen mit schriftlicher Erklärung der Erziehungsberechtigten das Schulgelände bei Unterrichtsausfall, in Pausen und Freistunden verlassen.
(2) Die Oberstufenschülerinnen und -schüler (Sek. II) dürfen das Schulgelände während der Pausen, des Unterrichtsausfalls und der Freistunden verlassen.
(3) 10 Minuten nach regulärer Beendigung des Unterrichts bzw. des Angebotes aus dem offenen Ganztag wird eine weitere Aufsicht durch das pädagogische Personal in der Regel nicht gewährleistet.
7. Fehlmeldungen und Beurlaubungen
(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder andere unvorhersehbare, zwingende Gründe verhindert, am Unterricht bzw. an einer pflichtigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule hierüber durch die Eltern in der Regel am ersten Tag des Fehlens telefonisch, per Fax, E-Mail oder über Edupage zu benachrichtigen. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit bzw. legen ein ärztliches Attest vor. Bei längerem Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
(2) Private Termine sind in der Regel außerhalb der Unterrichtszeiten zu legen (z. B. Kieferorthopädie).
(3) Sollte eine Schülerin oder ein Schüler während des Aufenthalts in der Schule erkranken, werden die Eltern umgehend darüber informiert. Ihnen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen (Abholung, Arzt). Sollten die Eltern nicht erreichbar sein, verbleibt die Schülerin bzw. der Schüler bis zum Unterrichtsende in der Schule (Ausnahme sind Notfälle).
(4) Freistellungen vom Unterricht sind mindestens eine Woche vorher schriftlich zu beantragen und ausreichend zu begründen. Die Entscheidung über die Freistellung obliegt der Klassenleitung (bei Freistellungen bis zu 3 Tagen) bzw. der Schulleitung (bei längeren Freistellungen und Freistellungen, die unmittelbar vor oder nach den Ferien liegen). Näheres regelt die VV-Schulbetrieb Nr. 8(5).
(5) Bei Verletzung der Mitteilungspflicht oder bei Nichteinhaltung der Frist gilt das Fernbleiben als unentschuldigt, es sei denn, die Mitteilung konnte aus von der Schülerin oder dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig erfolgen.
(6) Volljährige Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe begründen die Fehlzeit selbst. Die Begründung muss am dritten Tag vorliegen, im Falle einer versäumten Klausur ein ärztliches Attest.
8. Nutzung von Smartphones sowie anderen, auch technischen Geräten und Gegenständen
Siehe hierzu unsere Mediennutzungsordnung.
9. Offener Ganztag
(1) Im Rahmen des offenen Ganztags bietet das Hannah-Arendt-Gymnasium Potsdam eine Reihe an Nachhilfe- und AG-Angeboten an. Die Angebote werden zu einem Teil durch die Lehrkräfte der Schule und zu einem weiteren Teil durch externe Anbieter geplant und durchgeführt.
(2.) Der Fachunterricht für die Klassenstufen 7 – 10 endet nach der 6. bzw. an einigen Tagen i.d.R. nach der 8. Stunde. An drei Wochentagen können die die Schülerinnen und Schüler die Angebote wahrnehmen.
11. Nutzung der Bibliothek
Nutzungsbedingungen der sich im Aufbau befindenden Schulbibliothek werden im Laufe des Schuljahres 2017/2018 erstellt und dem entsprechenden Gremium zum Beschluss vorgelegt.
IV. Maßnahmen zur Durchsetzung
(1) Für das Einhalten der Schulordnung übernehmen alle, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und die Erziehungsberechtigten, die Verantwortung. Deshalb sollten auch Schülerinnen und Schüler einander auf entsprechendes Verhalten hinweisen und auf die Einhaltung hinwirken.
(2) Die Anwendung jeglicher Gewalt – gegen Personen (physisch, psychisch oder verbal) oder gegen Sachen – wird nicht geduldet. Verursacher werden in die Verantwortung genommen. Sie sollen zu Maßnahmen der persönlichen Wiedergutmachung beitragen. Die Schülerinnen und Schüler, die von III 2.(5) abweichende Kleidung tragen, werden aufgefordert ihre Kleidung zu wenden (auf links zu drehen) bzw. ein HAG T-Shirt zu tragen.
(3) Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen:
Siehe §63 und §64 der jeweils gültigen Fassung des Schulgesetzes für die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie der „Verordnung über Konfliktschlichtung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Verordnung – EOMV)“.
V. Schlussbestimmungen
(1) Diese Schulordnung tritt am 4. September 2017 in Kraft.
(2) Sie liegt im Sekretariat für Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte bereit.
(3) Die Klassenlehrkräfte besprechen diese Ordnung am Beginn eines Schuljahres mit den Schüler/innen. Die Besprechung ist im Klassenbuch zu vermerken.
(4) Die Besprechung und die Anerkennung der Schulordnung werden durch die Belehrung (siehe Punkt V (3)) bestätigt.
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